EKZ Nordumgehung: Der Murks geht weiter

Während das Einkaufszentrum an der „Drehscheibe“ die Gemüter erhitzt entsteht unter dem Stichwort „Schneider-Gelände“ ein weiteres großes Einkaufszentrum vor den Toren der Stadt. Mit der knappen Mehrheit von CDU und SPD wurden dem Investor bei der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juni weitere Zugeständnisse gemacht. Nun dürfen Tankstelle und Gastronomie, Baumarkt mit Bäckerei, Elektromarkt und Tierfutter, aber auch Autohandel, Reifenhandel, Getränkemarkt, „Anlagen für sportliche Zwecke“, „Campingwagen“-Verkauf und Teppichhandel entstehen. Die FWG hat sich immer gegen diese Pläne unmittelbar neben einem Wohngebiet vor der Kulisse des Burgberges gewehrt, konnte sich aber gegen die Mehrheit im Stadtparlament nicht durchsetzen. Dazu ein Kommentar von Dietmar Groß, Stadtverordneter der FWG und Mitglied des Bauausschusses:

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Trotz gegenteiliger Beschlussempfehlungen der Ausschüsse HaFi und BPUs hat die StaVo heute abend eine weitere Baurechtsänderung für das Einzelhandelsgebiet an der Nordumgehung/Kasseler Straße zugunsten des Investors Schneider genehmigt.

Wesentliche Änderungen:

  • Er darf seine Baukörper 1 Meter höher bauen bis 11 Meter Firsthöhe, jetzt gemessen von den künstlich geschaffenen Höhen durch die Terassierung des Geländes; wenn er will, auch zweigeschossig.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Nutzungen wird nun auch ein (größenmäßig nicht festgelegter) Gastronomiebetrieb gestattet. Auch der Betrieb einer Tankstelle soll wieder ermöglicht werden.

Damit soll nach dem Willen der knappen Parlamentsmehrheit von CDU und SPD das parlamentarische Verfahren nun endgültig abgeschlossen werden. Beide Parteien mahnten den  Investor, nun endlich die lange diskutierten Pläne zum Wohle der Homberger Bürger umzusetzen.

Aus  Sicht der FWG gibt es erhebliche Zweifel an dieser Entscheidung.

Seit vielen Jahren wird darüber geredet, dass in unserer Stadt für den Baumarkt im Basthauptgraben (werkmarkt) angemessene Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.

Diese Zielsetzung ist eigentlich auch gar nicht strittig.

Doch auf die Realisierung warten wir schon lange, obwohl bereits seit 2012, genau seit dem StaVo-Satzungsbeschluss vom 29.9.12, Baurecht besteht.

Warum geht es nicht voran ?

Der Investor dieses Bauvorhabens will mehr als nur einen neuen Bau- und Gartenmarkt realisieren:

Er will ein komplettes Einkaufszentrum, auf dem zusätzlich ein Elektrofachmarkt, ein Getränkemarkt, ein Tier- und Futtermittelmarkt und auch noch eine Tankstelle mit großzügigem shop und zusätzliche kleine Einzelhandelsflächen angesiedelt werden können.

Trotz erheblicher Bedenken gegen diese Größenordnung,  insbesondere vom Regierungspräsidium vorgetragen und  damals wesentlich begründet mit dem befürchteten Überangebot bei Elektrowaren, ist der Planfeststellungsbeschluss im September 2012 glatt durchgegangen mit den Mehrheiten von CDU, SPD und FDP.

Einzig die Stadtverordnete Claudia Ulrich hat damals aus den Reihen der Mehrheitsparteien ihre Bedenken geäussert, weitere 5.700 qm Einzelhandelsfläche auszuweisen.

Jahrelang blieb die Fläche brach liegen, sodass nicht nur die Anlieger, sondern auch die HNA  öffentlich nachfragte was eigentlich  los sei.

Anfang 2015 eröffnete der Bauherr und Investor die Gründe für sein Zögern:

Er hatte keine Mieter für wesentliche Teile seines Bauvorhabens. Weder die geplante Tankstelle noch der Elektrofachmarkt erschien potentiellen Betreibern interessant genug, um sich als Mieter hier zu engagieren.

Der Investor aus Korbach hatte offenkundig den Strukturwandel im Elektrofachhandel, insbesondere durch den zunehmenden Internethandel falsch eingeschätzt.

Doch wer gehofft hatte, dass damit das Vorhaben auf den wesentlichen Kern des Unternehmens, den unstrittigen Bau- und Gartenmarkt reduziert würde, sah sich enttäuscht.

Stattdessen wurden die städtischen Gremien konfrontiert mit der Forderung, weitere Flächen für das Projekt zu genehmigen:

Ein Gastronomiebetrieb im Obergeschoss des geplanten Elektrofachmarktes soll die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens sichern. Das erfordert die Genehmigung höherer Firsthöhen. Und um  weitere planungsrechtliche Schritte abzukürzen, sollen  auch gleich die Firsthöhen aller anderen Baufelder angehoben werden . Auch hier ist nun eine zweigeschossige Bauweise möglich.

Ob sich nun Mieter für einen Elektrofachmarkt und die wieder neu eingeplante Tankstelle finden lassen ?

Rationale Erwägungen  sprechen dagegen. Auch im Tankstellengewerbe sind die Margen nicht gerade rosig für Neugründungen, zumal die Branche im Zuge der notwendigen Umstellung auf Co2-freie Antriebe vor grundlegenden Umbrüchen steht.

Aus meiner Sicht wäre die Aufsattelung der Gastronomie vielleicht noch kompromissfähig gewesen, wenn der Investor auf die Baufläche Tankstelle und eine Ausrichtung des Elektrofachmarktgebäudes entlang der Hanglinien, also parallel zum geplanten Baumarkt und im hinteren Bereich der angelegten Terrassen, akzeptiert hätte.

Das hätte die negative Auswirkung dieses Gebäudes auf  das Stadtbild- von Mardorf kommend- erheblich gemildert.

Aber diese Anregung hat der Investor im persönlichen Gespräch kategorisch abgelehnt.

Vielmehr ist nun zu befürchten, dass auf die Stadt Homberg in diesem Verfahren weitere Verhandlungen zur Anpassung des Baurechtes zukommen, wenn es der Wirtschaftlichkeit aus der Sicht des Investors dient.

Das kann nicht die primäre Aufgabe der Kommunalpolitik sein.

Hier wäre es notwendig,  klaren politischen Kurs zu halten: Wenn zusätzliche Flächen für Einzelhandel und Gastronomie, dann nicht am Stadtrand.

Wir sind dabei, mit der anstehenden Planung für den Bereich Drehscheibe und der davon abgeleiteten Stadtentwicklungsplanung gute Grundsätze festzulegen.

Mit der Zustimmung zu den vorgelegten Abwägungsempfehlungen machen wir aber die gleichen Fehler, die die Politik Hombergs in den letzten 20 Jahren leider ausgemacht hat:

Anstatt mit dem Baurecht Vorgaben zu machen, die der Entwicklung insbesondere des Kernstadtbereichs zuträglich sind, passt sich die Parlamentsmehrheit den Wünschen der Investoren viel zu schnell an.

Damit wird mit dem Hintern eingerissen, was mit den Händen aufgebaut wird.

Die FWG ist dafür nicht zu haben.

Wir sagen klar nein zu den vorgelegten planungsrechtlichen Änderungen.

Dietmar Groß 

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